GBH Eigenschadenversicherung

 

Als absolut sinnvoller Versicherungsschutz für Versorgungsunternehmen darf die GBH Eigenschadenversicherung gelten. Sie ersetzt explizit solche Schäden, die eigene Mitarbeiter dem Unternehmen unmittelbar zugefügt haben.

Achtung: Eine Eigenschadenversicherung ergänzt oder ersetzt nicht die D&O-Versicherung!