Güterwagenhaftpflichtversicherung
Die lokalen gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, die Regelungen gem. Mietvertrag und – im Hinblick auf die Verwendung von Güterwagen als Beförderungsmittel durch Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) – die Bestimmungen des "Allgemeinen Vertrages für die Verwendung von Güterwagen (AVV)" sind Haftungsgrundlagen für Halter von Güterwagen.
Unsere Güterwagenhaftpflichtversicherung gewährt Wagenhaltern (Haftpflicht-) Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden.
Besonderheiten:
- Hohe Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden, ggf. ergänzt durch zusätzliche Exzedentenlösungen.
- Modifizierter Versicherungsschutz für Schadenereignisse im Ausland.
- Umwelthaftpflichtversicherung in modifizierter Form (auch als Störfalldeckung).
- Mitversicherung von Haftungsrisiken anlässlich der technischen Verwaltung fremder Wagen und / oder Übernahme der ECM-Funktion ("Entity in Charge of Maintenance") anlässlich der Verwaltung von Güterwagen für Dritte.
- Versicherungsnachweis entsprechend der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung (EBHaftPflV).